Standaufsichten

Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (Standaufsichten)
nach §10 Abs. 6 AWaffV

  • Die Qualifizierung umfasst vier Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten – eine Prüfung findet nicht statt.
  • qualifizierte Aufsichtspersonen müssen volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein.
  • Sachkunde bezeichnet in diesem Zusammenhang nicht die für den Erwerb von Schusswaffen erforderliche Sachkunde nach § 7 WaffG, sondern die auf die Tätigkeit als Standaufsicht erforderliche Sachkunde.
  • Die Qualifizierungsmaßnahme wird einmal jährlich zum Jahresbeginn angeboten.

Nächster Termin

Derzeit ist kein Termin geplant