Standaufsichten
Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (Standaufsichten)
nach §10 Abs. 6 AWaffV
- Die Qualifizierung umfasst vier Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten – eine Prüfung findet nicht statt.
- qualifizierte Aufsichtspersonen müssen volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein.
- Sachkunde bezeichnet in diesem Zusammenhang nicht die für den Erwerb von Schusswaffen erforderliche Sachkunde nach § 7 WaffG, sondern die auf die Tätigkeit als Standaufsicht erforderliche Sachkunde.
- Die Qualifizierungsmaßnahme wird einmal jährlich zum Jahresbeginn angeboten.
Nächster Termin
Montag, 29. April 2024 – 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Schießstätte Gaißach, Scharwinkelweg 10, Gaißach – Mühl
Teilnehmermeldung bitte ausschließlich durch die Schützenmeister per Email oder Briefpost.
folgende Daten werden benötigt:
- Nachname, Vorname
- Geburtsdatum
- Schützenpassnummer
- Verein
Anmeldeschluss: 20. April 2024